Neues Gesetz zur Maklerprovision ab dem 23.12.2020
Die „neue“ bzw. für Tim Boldorf Immobilien „gewohnte“ Provisionsregelung
Da wir bereits seit jeher mit einer fairen Verteilung der Maklerprovision arbeiten, freuen wir uns über das von der Bundesregierung erarbeitete Gesetz zur Regelung der Maklerprovision, welches mit dem 23.12.2020 in Kraft tritt. Als Dienstleister mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch empfinden wir die Neuregelung als transparenter und rechtsicherer für Käufer, Verkäufer und Makler.
Im Nachfolgenden finden Sie eine kleine Erläuterung der Neuregelung in unseren Worten:
1.Was bedeutet die neue Regelung für Sie als Kunden (z.B. als Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung)?
Kaufen Sie zukünftig in unserem Immobilienportfolio z.B. ein ansprechendes Einfamilienhaus oder eine schöne Eigentumswohnung, darf die Maximalhöhe der Maklerprovision nur der gleichen Höhe entsprechen, wie wir diese auch mit dem Verkäufer vereinbart haben (§656c BGB)
2.Wie kommt zwischen Ihnen als Interessent und uns Tim Boldorf Immobilien ein Maklervertrag zustande?
Es ist nach wie vor möglich sich eine Immobilie in unserem Online-Portfolio unverbindlich anzuschauen. Die Exposé´s der von uns beworbenen Immobilien finden Sie in gewohnter Form auf unserer Internetseite, wie auch in diversen Internetportalen.
Damit wir für Sie als Makler im weiteren Schritt tätig werden, bedarf es ab dem 23.12.2020 jedoch der Schriftform. Konkludentes Handeln wie in der Vergangenheit ist nicht mehr ausreichend. Wir sind ab sofort dazu angehalten, diesen Vertrag für eine angemessene Zeit abzuspeichern. Angaben zu unserem Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite.
Der wichtigste Punkt für Sie als Interessent ist, dass das gesetzliche Erfordernis der Schriftform des Maklervertrages nichts an der bestehenden Tatsache ändert, dass eine Maklerprovision erst dann zu zahlen ist, wenn auch wirklich ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird und dies auf die Tätigkeit unseres Immobilienunternehmens zurückgeht.
ZUSAMMENGEFASST: MAKLERPROVISION NUR BEI KAUF ZU ZAHLEN
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie sich gerne direkt an uns wenden. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Liebe Grüße,
Tim Boldorf Immobilien
Im Nachfolgenden finden Sie eine kleine Erläuterung der Neuregelung in unseren Worten:
1.Was bedeutet die neue Regelung für Sie als Kunden (z.B. als Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung)?
Kaufen Sie zukünftig in unserem Immobilienportfolio z.B. ein ansprechendes Einfamilienhaus oder eine schöne Eigentumswohnung, darf die Maximalhöhe der Maklerprovision nur der gleichen Höhe entsprechen, wie wir diese auch mit dem Verkäufer vereinbart haben (§656c BGB)
2.Wie kommt zwischen Ihnen als Interessent und uns Tim Boldorf Immobilien ein Maklervertrag zustande?
Es ist nach wie vor möglich sich eine Immobilie in unserem Online-Portfolio unverbindlich anzuschauen. Die Exposé´s der von uns beworbenen Immobilien finden Sie in gewohnter Form auf unserer Internetseite, wie auch in diversen Internetportalen.
Damit wir für Sie als Makler im weiteren Schritt tätig werden, bedarf es ab dem 23.12.2020 jedoch der Schriftform. Konkludentes Handeln wie in der Vergangenheit ist nicht mehr ausreichend. Wir sind ab sofort dazu angehalten, diesen Vertrag für eine angemessene Zeit abzuspeichern. Angaben zu unserem Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite.
Der wichtigste Punkt für Sie als Interessent ist, dass das gesetzliche Erfordernis der Schriftform des Maklervertrages nichts an der bestehenden Tatsache ändert, dass eine Maklerprovision erst dann zu zahlen ist, wenn auch wirklich ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird und dies auf die Tätigkeit unseres Immobilienunternehmens zurückgeht.
ZUSAMMENGEFASST: MAKLERPROVISION NUR BEI KAUF ZU ZAHLEN
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie sich gerne direkt an uns wenden. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Liebe Grüße,
Tim Boldorf Immobilien
