GUTACHTEN mit Festpreis-Garantie = Kein Mehrkosten-Risiko für Sie!
Tim Boldorf
gelernter Immobilienkaufmann Industrie- und Handelskammer (IHK)

zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die IQ-ZERT GmbH & Co. KG (S 1468) 


zertifizierter Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS ( Wohn- und Gewerbeimmobilien) durch die DIA Consulting AG (DIA-IB-1200)


(Die IQ-ZERT GmbH & Co. KG und die DIA Consulting AG sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 DAkkS akkreditierte Personenzertifizierungsstellen)


Geprüfter ImmoBesichtiger - Schadenerkennung (SPRENGNETTER Akademie)

Geprüfter Brandschutz-Experte (SPRENGNETTER Akademie)

Geprüfter Gutachter Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGuSV)


* Eine Auflistung mit einigen von Tim Boldorf durchgeführten Weiterbildungen, Ausbildungen und Seminarbesuchen bzw. Abschlüssen finden Sie unten stehend. Ein professionelles und aktuelles Wissensniveau im Bereich der Immobilien ist somit stets gewährleistet.

Foto 1
  • Schritt 1: Allgemein
    Schritt 2: Details
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    Welche Art von Immobilie soll bewertet werden?

  • Wohnung | Schritt 2: Details

    Schritt 1: Allgemein
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    Wie groß ist die Wohnfläche der Wohnung?

    < 50 m²
    > 500 m²
    250 m²
  • Haus | Schritt 2: Details

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    Schritt 3: Bewertung
    55 %

    Wie groß ist die Wohnfläche des Hauses?

    < 50 m²
    > 500 m²
    250 m²
  • Mehrfamilienhaus | Schritt 2: Details

    Schritt 1: Allgemein
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    55 %

    Wie groß ist die Wohnfläche des Hauses?

    < 50 m²
    > 500 m²
    250 m²
  • Grundstück | Schritt 2: Details

    Schritt 1: Allgemein
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    Schritt 3: Bewertung
    55 %

    Wie groß ist die Fläche des Grundstücks?

    < 50 m²
    > 500 m²
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Unverbindliche Ersteinschätzung

Kostenfrei
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Wir stehen Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich für eine Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kurz-Gutachten

Festpreis auf Anfrage


Erhalten Sie ein ca. 10 Seiten starkes Kurz -Gutachten im Sinne des §194 BauGB. Wichtige Informationen zur Immobilie und die Berechnung nach ImmoWertV sind enthalten. Dieses Gutachten dient nicht zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten und Behörden, sondern dient Eigentümern und/oder Käufern als Information über den Wert.

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Festpreis auf Anfrage
Sie erhalten ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB. Dieses Gutachten ist ca. 60 bis 80 Seiten stark und dient zur Vorlage bei Behörden, Ämtern, Gerichten, Anwälten und Steuerberatern. Angefertigt wird dieses Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.

Restnutzungsdauergutachten

Afa-Gutachten
Unsere ausführliche Stellungnahme zu dieser Thematik finden Sie im weiteren Verlauf dieser Webseite.

Vertrauen Sie auf die Expertise von Herrn Boldorf

Ihrem Immobiliengutachter

Wenn es um Immobilienbewertungen geht, ist eine fundierte Einschätzung entscheidend. Herr Boldorf ist Ihr kompetenter Partner in allen Belangen der Immobilienbewertung. Mit seiner Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann Industrie- und Handelskammer (Ausbildungsstätte Makler für Gebrauchtimmobilien) sowie mit seiner Zertifizierung zum Sachverständigen für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien bringt er nicht nur umfassendes Fachwissen, sondern auch praktische Erfahrung in die Branche ein.

Fachliche Kompetenz: Nach seiner Ausbildung im Jahr 2012 wagte Herr Boldorf bereits mit 23 Jahren seine Schritt in die Selbstständigkeit, welche seither erfolgreich besteht. Mit tausenden von durchgeführten Besichtigungsterminen und seiner aktiven Teilnahme an hunderten Immobilienvermittlungen kennt er die Feinheiten des Marktes genau und kann präzise und zuverlässige Gutachten erstellen.

Individuelle Betreuung: Jeder Immobilienfall ist einzigartig. Herr Boldorf nimmt sich die Zeit, um die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten seiner Kunden zu verstehen. So gewährleistet er maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Transparente Vorgehensweise: Herr Boldorf legt großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit in seiner Arbeit. Sie erhalten nicht nur ein Gutachten, sondern auch eine ausführliche Erklärung der Bewertungsmethoden und der dabei berücksichtigten Faktoren.

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit: Ihre Zeit ist kostbar. Herr Boldorf garantiert eine zügige Bearbeitung Ihres Gutachtenauftrags, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie Ihre Ergebnisse termingerecht erhalten.

Bekanntheitsgrad: Herr Boldorf ist in der regionalen Immobilienbranche kein Geheimtipp mehr, sondern genießt einen hohen Bekanntheitsgrad bei Gerichten, Ämtern und Anwälten. Diese Reputation wirkt sich positiv auf die Anerkennung seiner Gutachten aus und sorgt dafür, dass sie in rechtlichen Angelegenheiten und bei offiziellen Verfahren sehr stark geschätzt werden.

Positive Kundenbewertungen: Zahlreiche zufriedene Kunden bestätigen Herrn Boldorfs Fachwissen und Engagement. Die positiven Rückmeldungen spiegeln seine Professionalität und die hohe Qualität seiner Gutachten wider.

Vertrauen Sie auf die Expertise von Herrn Boldorf, um fundierte Entscheidungen im Immobilienbereich zu treffen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und den ersten Schritt in Richtung einer soliden Immobilienbewertung zu gehen!

Teilauszug absolvierter Weiterbildungen, Seminare, Ausbildungen und Kurse.

2026 Erfolgreiche Zertifizierung Deutsche Immobilien Akademie (DIA-Zert)
2025 Verkehrswertermittlung von Immobilien aus steuerlichen Anlässen / QM Akademie
2025 Teilnahme Kölner Wertermittlertage 2025 / Reguvis
2025 Qualitätsprüfung und Verbesserung von Wertgutachten / Dt. Institut für Bewertungssachverständige
2025 Kaufpreisteilung bei Immobilien / Akademie BVFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
2025 Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes bei der Grundsteuerfeststellung / Sprengnetter Akademie
2024 Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie bebaute Grundstücke im Außenbereich / Sprengnetter Akademie
2024 Erfolgreiche Zertifizierung IQ-Zert
2024 Vorbereitungsworkshop für die Personenzertifizierung / QM Akademie
2024 Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung / Sprengnetter Akademie
2024 Bewertung von Villen, Herrenhäusern und Schlössern / Sprengnetter Akademie
2024 Bodenrichtwertermittlung im Außenbereich / Sprengnetter Akademie
2024 Bautechnik (Boden und Gründung) / Sprengnetter Akademie
2023 Bedeutung der Energieeffizienz in der Wertermittlung und Finanzierung
2023 Photovoltaikanlagen und deren Bewertung / Sprengnetter Akademie
2023 Seminar ImmoBesichtiger - Schadenerkennung / Sprengnetter Akademie
2023 Baustoffkunde (Holz, Metall, Beton) / Sprengnetter Akademie
2023 Immobilien: Erbengemeinschaften, Renten- und Mietkauf / IHK Trier
2023 Seminar zum Thema Immobilien-Nebenkostenabrechnung IHK Trier
2022 Weiterbildung Novellierung der ImmoWertV 2021 / QM Akademie
2020 Seminar zum Thema Bauträgergeschäft IHK Trier
2020 Vorbereitungslehrgang DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D3 / QM Akademie
2018 Weiterbildung zum DEKRA Zertifikatserweiterung für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung / QM Akademie
2017 Ausbildung zum DEKRA zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung - D2 / QM Akademie
2016 Ausbildung zum DEKRA zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung - D1 Plus / QM Akademie
2015 Ausbildung zum DEKRA zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung - D1 / QM Akademie
2010 bis 2012 Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann IHK

Warum wir die richtige Wahl sind

  • Kiggi St.

    vor einem Monat

    Wir haben über Herr Boldorf zwei Häuser verkaufen können. Er war immer sehr gewissenhaft, verlässlich und bemüht für seine Kunden das Beste zu erreichen. Wir können Herr Boldorf mit gutem Gewissen weiterempfehlen.
  • Simon Polotzek

    vor einem Monat

    Unsere Erfahrung ist sehr gut. Die Unterstützung und fachliche Kompetenz war top. Besonders schätzen tun wir die ehrliche, unkomplizierte und konstruktive Kommunikation.
  • Alexander Schneider

    vor 2 Monaten

  • Patrick Hamdorf

    vor 5 Monaten

    Herr Boldorf hat mich ehrlich beeindruckt - statt mir etwas verkaufen zu wollen, hat er mir mit fachkundigem Rat und wertvollen Tipps wirklich weitergeholfen. Kompetent, ehrlich und absolut empfehlenswert!
  • Tyrone Winbush

    vor 6 Monaten

    Wir sind insgesamt sehr zufrieden mit Herrn Boldorf und seiner Arbeit. Die Kommunikation mit ihm war unkompliziert und es hat alles gut geklappt.
  • Nina Liebe

    vor 7 Monaten

    Kompetent, zuverlässig und absolut empfehlenswert!Wir haben den Immobiliengutachter Tim Boldorf mit der Bewertung einer Immobilie beauftragt. Vom ersten Kontakt an war alles absolut professionell. Die Terminvergabe verlief schnell und unkompliziert, vor Ort wurde sehr grün…

Stellungnahme: Restnutzungsdauer-Gutachten (AfA-Gutachten)

In den vergangenen Monaten erhalten wir verständlicherweise vermehrt Anfragen zur Erstellung sogenannter Restnutzungsdauer-Gutachten bzw. AfA-Gutachten (Absetzung für Abnutzung). Hintergrund ist, dass Finanzämter unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Restnutzungsdauer anerkennen, wenn diese durch ein Gutachten fachkundig nachgewiesen wird. 

Aktuelle Situation
Uns ist bekannt, dass Restnutzungsdauer-Gutachten derzeit von Finanzämtern akzeptiert werden können, sofern sie:
  • nach nachvollziehbaren und sachgerechten Bewertungsansätzen erstellt werden
  • von fachkundigen Personen stammen
  • die individuellen objektspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen
Gleichzeitig beobachten wir jedoch, dass es keinen eindeutig gesetzlich normierten Berechnungsweg gibt. Es existiert derzeit:
  • kein verbindliches Gesetz
  • keine abschließende Verordnung
  • kein klar definiertes, allgemeinverbindliches Berechnungsmodell
  • keine einheitliche Methodenvorgabe durch Gesetzgeber, Finanzverwaltung oder Gutachterausschüsse
Die Bewertungspraxis bewegt sich somit in einem Bereich, der zwar akzeptiert wird, jedoch unserer Ansicht nach nicht abschließend standardisiert ist.

Warum wir aktuell keine Restnutzungsdauer-Gutachten anbieten
Solange es keinen eindeutig geregelten und dauerhaft verbindlichen Berechnungsweg gibt, haben wir uns bewusst entschieden, keine Restnutzungsdauer- bzw. AfA-Gutachten anzufertigen.

Der Grund hierfür ist unsere fachliche und berufliche Verantwortung gegenüber unseren Auftraggebern.

Es besteht aus unserer Sicht das Risiko, dass:
  • sich die Bewertungspraxis künftig ändert
  • ein verbindliches Modell eingeführt wird, das von heutigen Berechnungsansätzen abweicht
  • bereits erstellte Gutachten im Nachhinein anders beurteilt oder für nicht ausreichend angesehen werden
Dieses Risiko möchten wir nicht auf unsere Kunden übertragen.

Unser Anspruch ist es, Gutachten zu erstellen, hinter denen wir langfristig und uneingeschränkt stehen können. Wenn die Gefahr besteht, dass sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern, ist unserer Meinung nach das Risiko für Auftraggeber zu hoch.

Unser Schwerpunkt: Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von:

  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
  • qualifizierte Kurzgutachten in Anlehnung an die ImmoWertV sowie § 194 BauGB
Diese Gutachten basieren auf klar geregelten gesetzlichen Grundlagen und anerkannten Bewertungsverfahren. Sie sind belastbar, nachvollziehbar und gerichtsfest. Hinter jedem einzelnen dieser Gutachten stehen wir zu 100 %. Diese fachliche Handschrift - Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Stabilität - möchten wir auch bei allen anderen Leistungen beibehalten.

Qualität vor Auftragsvolumen
Auch wenn dies bedeutet, dass wir Aufträge im Bereich der Restnutzungsdauer derzeit nicht annehmen, bleibt diese Entscheidung bewusst bestehen. Unsere Priorität ist nicht die kurzfristige Marktentwicklung, sondern die langfristige Verlässlichkeit unserer Arbeit. Sobald es eine klar definierte gesetzliche Grundlage oder ein verbindliches Bewertungsmodell gibt, werden wir das Thema neu prüfen. Bis dahin konzentrieren wir uns auf das, wofür wir stehen: rechtssichere, fundierte und nachvollziehbare Immobiliengutachten.
Gutachter in Aach, Gutachter in Alsdorf, Gutachter in Altrich, Gutachter in Arenrath, Gutachter in Arzfeld, Gutachter in Ayl, Gutachter in Badem, Gutachter in Bausendorf, Gutachter in Bekond, Gutachter in Bengel, Gutachter in Berglicht, Gutachter in Bergweiler, Gutachter in Beßlich, Gutachter in Biesdorf, Gutachter in Binsfeld, Gutachter in Bischofsdhron, Gutachter in Bollendorf, Gutachter in Bombogen, Gutachter in Bonerath, Gutachter in Brauneberg, Gutachter in Breit, Gutachter in Bruch, Gutachter in Büdlich, Gutachter in Burg, Gutachter in Butzweiler, Gutachter in Damflos, Gutachter in Daun, Gutachter in Deuselbach, Gutachter in Dhron, Gutachter in Dierscheid, Gutachter in Dingdorf, Gutachter in Dockendorf, Gutachter in Dörbach, Gutachter in Dreis, Gutachter in Dudeldorf, Gutachter in Echternacherbrück, Gutachter in Eisenach, Gutachter in Eisenschmitt, Gutachter in Eitelsbach, Gutachter in Elzerath, Gutachter in Enkirch, Gutachter in Ensch, Gutachter in Erden, Gutachter in Ernzen, Gutachter in Esch, Gutachter in Farschweiler, Gutachter in Fastrau, Gutachter in Fell, Gutachter in Feuerscheid, Gutachter in Feusdorf, Gutachter in Filsch, Gutachter in Fischbach, Gutachter in Fließem, Gutachter in Flußbach, Gutachter in Föhren, Gutachter in Franzenheim, Gutachter in Freudenburg, Gutachter in Fronhofen, Gutachter in Fusenich, Gutachter in Geichlingen, Gutachter in Gerolstein, Gutachter in Gillenfeld, Gutachter in Gilzem, Gutachter in Gindorf, Gutachter in Gonzerath, Gutachter in Gornhausen, Gutachter in Götzeroth, Gutachter in Graach, Gutachter in Gräfendhron, Gutachter in Greimerath, Gutachter in Greverath, Gutachter in Großlittgen, Gutachter in Gusenburg, Gutachter in Gusterath, Gutachter in Gutenthal, Gutachter in Gutweiler, Gutachter in Haag, Gutachter in Hasborn, Gutachter in Heckenmünster, Gutachter in Heddert, Gutachter in Heidenburg, Gutachter in Heidweiler, Gutachter in Heinzerath, Gutachter in Hentern, Gutachter in Herforst, Gutachter in Herl, Gutachter in Hetzerath, Gutachter in Hilscheid, Gutachter in Hinzerath, Gutachter in Hinzert, Gutachter in Hochscheid, Gutachter in Hockweiler, Gutachter in Holsthum, Gutachter in Holzerath, Gutachter in Hontheim, Gutachter in Horath, Gutachter in Hoxel, Gutachter in Hundheim, Gutachter in Hunolstein, Gutachter in Hupperath, Gutachter in Irmenach, Gutachter in Irrel, Gutachter in Irsch, Gutachter in Ittel, Gutachter in Kanzem, Gutachter in Kell, Gutachter in Kenn, Gutachter in Kernscheid, Gutachter in Kinderbeuern, Gutachter in Kinheim, Gutachter in Kommen, Gutachter in Kommlingen, Gutachter in Kordel, Gutachter in Korlingen, Gutachter in Körperich, Gutachter in Köwerich, Gutachter in Kröv, Gutachter in Kyllburg, Gutachter in Lampaden, Gutachter in Landscheid, Gutachter in Langsur, Gutachter in Laufeld, Gutachter in Lauperath, Gutachter in Leidenborn, Gutachter in Longkamp, Gutachter in Longuich, Gutachter in Lorscheid, Gutachter in Lösnich, Gutachter in Lötzbeuren, Gutachter in Lüxem, Gutachter in Malberg, Gutachter in Malborn, Gutachter in Mandern, Gutachter in Manderscheid, Gutachter in Maring-Noviand, Gutachter in Meerfeld, Gutachter in Mehren, Gutachter in Mehring, Gutachter in Merscheid, Gutachter in Mertesdorf, Gutachter in Minden, Gutachter in Minderlittgen, Gutachter in Minheim, Gutachter in Monzelfeld, Gutachter in Morscheid, Gutachter in Mülheim, Gutachter in Neuerburg, Gutachter in Neumagen, Gutachter in Neurath, Gutachter in Niederkail, Gutachter in Nittel, Gutachter in Ockfen, Gutachter in Odert, Gutachter in Osann Monzel, Gutachter in Osburg, Gutachter in Palzem, Gutachter in Pellingen, Gutachter in Pelm, Gutachter in Pickließem, Gutachter in Platten, Gutachter in Plein, Gutachter in Pölich, Gutachter in Prüm, Gutachter in Prümzurlay, Gutachter in Ralingen, Gutachter in Rapperath, Gutachter in Rascheid, Gutachter in Reil, Gutachter in Reinsfeld, Gutachter in Riol, Gutachter in Rittersdorf, Gutachter in Rivenich, Gutachter in Riveris, Gutachter in Salmrohr, Gutachter in Schladt, Gutachter in Schleidweiler, Gutachter in Schönberg, Gutachter in Schöndorf, Gutachter in Sehlem, Gutachter in Serrig, Gutachter in Spangdahlem, Gutachter in Speicher, Gutachter in Taben-Rodt, Gutachter in Talling, Gutachter in Temmels, Gutachter in Thomm, Gutachter in Thörnich, Gutachter in Trassem, Gutachter in Trierweiler, Gutachter in Trittenheim, Gutachter in Utzerath, Gutachter in Veldenz, Gutachter in Waldrach, Gutachter in Waldweiler, Gutachter in Wallenborn, Gutachter in Wallscheid, Gutachter in Walsdorf, Gutachter in Wawern, Gutachter in Waxweiler, Gutachter in Wederath, Gutachter in Wehlen, Gutachter in Weiersbach, Gutachter in Weiperath, Gutachter in Wellen, Gutachter in Welschbillig, Gutachter in Wengerohr, Gutachter in Wenigerath, Gutachter in Wiltingen, Gutachter in Wincheringen, Gutachter in Wintrich, Gutachter in Wolf, Gutachter in Wolzburg, Gutachter in Zemmer, Gutachter in Zerf, Gutachter in Züsch, Gutachter in Ehrang, Gutachter in Flussbach, Gutachter in Bekond, Gutachter in Zeltingen-Rachtig, Gutachter in Sehlem, Gutachter in Echternacherbrück, Gutachter in Schleid